Sie teilen uns mit, für welches Objekt oder Grundstück Sie sich interessieren. Anschließend können Sie ein Angebot für die offene Hypothekenschuld der betreffenden Immobilie abgeben. Sobald Sie ein Gebot abgegeben haben, wird von Ihnen eine Anzahlung verlangt. Diese Zahlung umfasst die Anwalts-, Registrierungs- und Notargebühren und ist zur Fortsetzung der Transaktion erforderlich. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach der jeweiligen Situation und der Höhe der offenen Hypothek.
Von diesem Moment an ist unser Team bestrebt, einen sicheren und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Wenn Ihr Angebot vom Hypothekengeber (der Bank) angenommen wird, müssen Sie dafür sorgen, dass der volle Betrag schnellstmöglich zur Verfügung steht. Dieser Betrag wird von der Bank als Bankgarantie angesehen.
Anschließend erfolgt eine Überprüfung der Geldherkunft, um sicherzustellen, dass die Mittel legal erworben wurden. In Spanien wird dieser Vorgang als Blanqueo de capitales (Geldwäsche) bezeichnet. Sobald der Ausschuss des Hypothekengebers (der Bank) diesen Scheck genehmigt hat, müssen Sie den Restbetrag bei der Übertragung der Hypothek bezahlen.
Nach Abschluss dieses Vorgangs sind Sie offiziell Eigentümer der Hypothek
Bei uns finden Sie ein breites Angebot an Immobilien, darunter auch Häuser, die kürzlich versteigert wurden und schnell verfügbar sind. Bei diesen Immobilien werden Sie sofort Eigentümer, ohne die übliche Wartezeit von 6 bis 12 Monaten. Der Eigentumsübergang ist in der Regel innerhalb von ca. 2 Monaten abgeschlossen, was für mehr Sicherheit sorgt und den Kaufprozess deutlich beschleunigt.
Bitte beachten Sie, dass die Rendite dieser Immobilien im Allgemeinen geringer ist.
Sie haben Interesse an einem schnellen Kauf ohne langwierige Formalitäten? Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen
Der beschriebene Prozess umfasst mehrere Schritte, die für den Erwerb einer Hypothek auf eine Immobilie oder ein Grundstück von entscheidender Bedeutung sind. Nachfolgend finden Sie einen strukturierten Überblick über die Arbeitsweise:
1. Interesse bekunden
Über ein Kontaktformular geben Sie an, welches Objekt Sie erwerben möchten und geben dabei auch die noch offene Hypothekenschuld an.
2. Angebot abgeben
Sie können ein Angebot für die offene Hypothekenschuld machen, bei diesem Angebot handelt es sich um ein Angebot zur Schuldenübernahme. Selbstverständlich können wir auch hierüber verhandeln, bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
3. Erste Zahlung
Nach Abgabe Ihres Gebots muss die erste Zahlung erfolgen. Diese Zahlung deckt:
- Anwaltskosten
- Anmeldekosten
- Notarkosten
Der zu zahlende Betrag hängt von der Situation und der Höhe der ausstehenden Hypothek ab.
4. Transaktionsvorbereitung
Sobald die erste Zahlung eingegangen ist, beginnt Ihr Team mit dem Prozess, um die Transaktion sicher und reibungslos abzuwickeln.
5. Annahme des Angebots
Wird Ihr Angebot vom Vorstand des Hypothekengebers (der Bank) angenommen, muss das Geld schnellstmöglich nachweisbar auf einem Konto sein, damit wir effizienter arbeiten können! Diese dient als Bankgarantie.
6. Überprüfung der Herkunft des Geldes
Die Bank führt eine Prüfung durch, um sicherzustellen, dass das Geld rechtmäßig erworben wurde. Dies ergibt sich aus den Vorschriften zur Geldwäsche, die in Spanien als „Blanqueo de capitales“ bezeichnet werden.
7. Genehmigung von Ausschüssen
Wenn der Ausschuss des Hypothekengebers sein Okay gibt, können Sie mit der Transaktion fortfahren.
8. Zahlung des Restbetrages
Bei der Ablösung der Hypothek müssen Sie den Restbetrag bezahlen.
9. Eigentumsübergang
Nach der Bezahlung werden Sie offiziell Eigentümer der Hypothek.
10. Dokument einreichen
Nachdem Sie zum Notar gegangen sind und die Zahlung des von der Institution angenommenen Angebots abgeschlossen haben, reicht der Notar dieses Dokument beim Grundbuchamt ein, um es offiziell zu registrieren und zu beglaubigen. Dieser Vorgang kann ungefähr 30 Tage dauern.
11. Geltendmachung abgetretener Forderungen
Sobald die Abtretung im Grundbuchamt eingetragen ist, kann unser Rechtsanwalt im Namen des Mandanten die abgetretenen Forderungen gerichtlich einfordern.
12. Eigentum an der Immobilie
Das rechtliche Verfahren zur Eintreibung der Forderung erfolgt durch die gerichtliche Beantragung einer Versteigerung des Eigentums. Auf diese Weise können Sie die komplette Forderung inklusive Zinsen und angefallenen Kosten eintreiben oder das Eigentum an der Immobilie erlangen. In 90% unserer Fälle geht es um das Eigentum an der Immobilie.
Dieser Prozess erfordert Genauigkeit, Geduld und Sorgfalt, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung und die rechtlichen Anforderungen in Spanien. Es ist ratsam, bei diesen Schritten rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie: Die Preise der Häuser können schwanken, daraus können keine Rechte abgeleitet werden.
Sie möchten mehr zu unseren Leistungen erfahren? Sie haben Fragen oder Anmerkungen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Dies ist über unsere Telefonnummer, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Website möglich.
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